Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anhänger Hoffmann GmbH (Stand 04/2021)

Sehr geehrte Geschäftspartner,

unabhängig von unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen. Die Zufriedenheit unserer Kunden und Geschäftspartner hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe die sie bei uns (Anhänger Hoffmann GmbH) und über die Internetseite https://www.anhaenger-hoffmann.de tätigen.

2. Das Warenangebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt

4. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Schriftform

Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

2. Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

3. Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

4. Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von fünf Tagen annehmen können.

5. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Angebot und Vertraulichkeit der Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
2. Bestellungen und Aufträge des Geschäftspartners an uns sind bindende Angebote, die wir innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen können.

3. An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen und Mustern und Produkten behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor, sie dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Unsere Händler-Geschäftspartner werden unsere vertraulichen Daten/Unterlagen stets als solche behandeln und etwaige gesonderte Anweisungen zur Vertraulichkeit befolgen.

§ 5 Liefertermine, Teilleistungen, Verbesserungsvorbehalt

1. Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten, sog. Fixgeschäftes schriftlich von uns bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt uns diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genanntem Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang unserer Auftragsbestätigung oder unserer letzten Änderungsbestätigung zu laufen.

2. Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.

3. Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung unserer Produkte behalten wir uns das Recht vor, Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften dienen, ohne Benachrichtigung des Geschäftspartners vorzunehmen, sofern jenem daraus kein objektiv erkennbarer Nachteil entsteht.

§ 6 Gewährleistung

1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

2. Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Sache zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

3. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

4. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;

- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;

- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 7 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen, Mahngebühr, Ratenzahlung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ohne jeden Nachlass, insbesondere ohne Skonto, in Euro. Versand und Lieferung werden gesondert vereinbart und entsprechend gesondert berechnet.

2. Gegenüber Endverbrauchern ist in dem sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten.

3. Alle Entgelte sind ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang beim Geschäftspartner fällig. Befindet sich der Geschäftspartner trotz Mahnung ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, so sind wir unbeschadet unserer Rücktrittsrechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. mindestens jedoch in Höhe von 12% zu fordern.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Anhänger Hoffmann GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB sind, gilt ergänzend folgendes:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Der Geschäftspartner ist trotz unseres fortbestehenden Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Geschäftspartner uns bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Kunden ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Bei Zahlungsverzug des

Geschäftspartners können wir verlangen, dass uns alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben gemacht und belegt werden und dass dem Schuldner des Geschäftspartners diese Abtretung offengelegt wird.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerbende Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug

1. Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat der Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 30 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so sind wir berechtigt, für jeden Tag der Fristüberschreitung ein Standgeld von 6 Euro pro Tag und Fahrzeugeinheit zu erheben. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung abzunehmen, ohne das es einer zusätzlichen Lieferankündigung bedürfte.

2. Befindet sich der Geschäftspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, ohne eine Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert zu haben, kann ihm schriftlich eine Nachfrist gesetzt werden mit der Ankündigung, nach fruchtlosem Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung abzulehnen und stattdessen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3. Schadensersatz kann auch pauschaliert in der Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises geltend gemacht werden, wobei es dem Geschäftspartner unbenommen bleibt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 10 Mängelgewährleistung, Nachbesserung, Haftung

1. Für unsere verkauften Artikel gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die gesetzliche vierundzwanzigmonatige Gewährleistung ab Gefahrenübergang. Sofern der Abnehmer Unternehmer ist, gilt eine zwölfmonatige Gewährleistung. Sofern der Vertragspartner gebrauchter Sachen Unternehmer ist, ist jegliche Gewährleistung, außer bei Vorsatz und Arglist, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Gewährleistung auf nachträglich veränderte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Artikel. Für die Qualität unser entgeltlich erbrachter Dienst und Werkleistungen stehen wir ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein, haften jedoch nicht für Schäden, die aus der Befolgung unentgeltlich oder mündlich erteilter Ratschläge oder Empfehlungen entstehen. Gleichfalls haften wir nicht für Mängel, die dadurch entstehen, dass Nutzungsvorschriften (wie das Nachziehen der Radschrauben nach einer Laufstrecke von 50 km) sowie die vorgesehenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nach jeweils angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zweimal fehl oder wird sie von uns endgültig verweigert, so ist der Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (Wandelung) oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Geschäftspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von uns zu vertretenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft einer Kaufsache fußt.

4. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Vertrag enthalten sind.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Die Parteien vereinbaren eine Toleranz bei Maßen von 3%.

7. Zur Klärung von Haftungsfragen ist das Fahrzeug, bzw. der verkaufte Gegenstand, auf unserem Betriebsgelände in Winsen / Luhe auf Kosten des Erwerbers vorzuführen.

§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

2.Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Gindorf, April 2021